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Anspruch auf Weiterbildungsgeld auch während lehrveranstaltungsfreier Zeit zwischen Abschluss des Bachelorstudiums und Zulassung zum Masterstudium in anderer Bildungseinrichtung

EntscheidungenArbeitslosenversicherungsrechtBirgit SdoutzDRdA-infas 2022/44DRdA-infas 2022, 98 Heft 2 v. 1.3.2022

VwGH 23.9.2021, Ra 2020/08/0011

§ 26 AlVG

Das Arbeitsmarktservice (AMS) gewährte dem Beschwerdeführer für den Zeitraum 1.11.2017 bis 31.10.2018 Weiterbildungsgeld. Mit Bescheid vom 28.11.2018 widerrief das AMS die Zuerkennung des Weiterbildungsgeldes für den Zeitraum 16.6. bis 30.9.2018 und verpflichtete den Beschwerdeführer zur Rückzahlung der unberechtigt empfangenen Leistung. Die dagegen eingebrachte Beschwerde wies das AMS ab und begründete dies damit, dass der Beschwerdeführer ein Bachelorstudium an der Fachhochschule Krems durch die letzte Prüfung am 8.6.2018 abgeschlossen und für den darauffolgenden Zeitraum bis 30.9.2018 keine Weiterbildungsmaßnahme besucht habe und er seiner Meldepflicht nicht nachgekommen sei.

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