OGH 20.10.2021, 9 ObA 112/21t
§ 45 Wr VBO 1995
Mit Klage vom 22.7.2021 begehrt der Kl die Feststellung des aufrechten Dienstverhältnisses zur Bekl über den 19.5.2021 hinaus. Er sei am 24.11.2020 entlassen worden. Ein Verfahren auf Feststellung, dass diese Entlassung ungerechtfertigt sei, sei anhängig. Mit Schreiben vom 2.6.2021, dem Kl zugestellt am 7.6.2021, habe die Bekl eine (Eventual-)Entlassung gem § 45 Abs 2 Z 2 Vertragsbedienstetenordnung 1995 (VBO 1995) ausgesprochen. Auch diese Entlassung sei ungerechtfertigt.

