OGH 25.11.2021, 9 ObA 110/21y
§§ 12 Abs 7 S 1 zweiter Fall sowie Abs 12 S 1 GlBG
Die Kl wurde von der Bekl nach Verlangen einer angemessenen Abhilfe gegen die sexuelle Belästigung eines Dritten (§ 6 Abs 1 Z 2 iVm Z 3 GlBG) gekündigt. Daraufhin focht die AN die Kündigung wegen Diskriminierung bei Gericht an.

