OGH 22.10.2021, 8 ObA 68/21i
§§ 120 ff ArbVG
Der als Jurist in der Lehre und in der Abteilung Weiterbildung, Studienadministration und studienrechtliche Angelegenheiten beschäftigte bekl AN war Mitglied des BR. Die kl AG erhob gegen ihn den Vorwurf der erheblichen Ehrverletzung (§ 122 Abs 1 Z 5 ArbVG) und der beharrlichen Pflichtverletzung (§ 121 Z 3 ArbVG) und begehrte bei Gericht die Zustimmung zur Entlassung, in eventu zur Kündigung.

