vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Hart formulierte Kritik eines Betriebsratsmitglieds stellt keine erhebliche Ehrverletzung dar

EntscheidungenArbeitsrechtChristina NeundlingerDRdA-infas 2022/33DRdA-infas 2022, 84 Heft 2 v. 1.3.2022

OGH 22.10.2021, 8 ObA 68/21i

§§ 120 ff ArbVG

Der als Jurist in der Lehre und in der Abteilung Weiterbildung, Studienadministration und studienrechtliche Angelegenheiten beschäftigte bekl AN war Mitglied des BR. Die kl AG erhob gegen ihn den Vorwurf der erheblichen Ehrverletzung (§ 122 Abs 1 Z 5 ArbVG) und der beharrlichen Pflichtverletzung (§ 121 Z 3 ArbVG) und begehrte bei Gericht die Zustimmung zur Entlassung, in eventu zur Kündigung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!