OGH 24.6.2020, 10 ObS 40/20k
§§ 143a iVm 99 Abs 1 iVm Abs 3 Z 1 lit b sublit aa ASVG
Die materielle Rechtskraft des Gewährungsbescheids steht im Fall einer irrtümlichen Annahme des Vorliegens vorübergehender Invalidität einer späteren Entziehung nur dann entgegen, wenn der Sachverhalt im Entziehungszeitpunkt im Vergleich zum Gewährungszeitpunkt unverändert ist.

