Die Kollektivvertragsparteien haben in Österreich offenkundig Gestaltungsmacht und üben diese auch aktiv aus. Nicht das "Ob" steht also zur Diskussion, sondern das "Wieweit" und das "Woher". Tatsächlich handelt es sich dabei um kommunizierende Gefäße: Die Frage, wieweit die Gestaltungsmacht der Kollektivvertragsparteien reicht, lässt sich nur dann beantworten, wenn Klarheit darüber besteht, woher diese Gestaltungsmacht kommt bzw wo diese rechtlich zu verorten ist.

