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Heinemann, Arbeit auf Abruf i.S.d. § 12 TzBfG

BuchbesprechungenMichael JehleDRdA 2025, 72 Heft 1 v. 15.2.2025

Duncker & Humblot Verlag, Berlin 2023

311 Seiten, € 92,50

"Arbeit auf Abruf" – eine prekarisierte und flexible Form des Arbeitens, bei der das wirtschaftliche Risiko der:des AG aufgrund ihrer:seiner einseitigen Dispositionsbefugnis hinsichtlich der Lage und des Ausmaßes der Normalarbeitszeit auf die:den AN überwälzt wird – war in Österreich schon vor der Einführung der §§ 19c und 19d AZG regelmäßig sittenwidrig. Ganz anders gestaltet sich die Situation in Deutschland: Gem § 12 Abs 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), in der im zu besprechenden Werk vornehmlich behandelten Fassung (dBGBl I 2018, 2384; aber auch idgF), können AG und AN – in einem gewissen, einzuhaltenden Rahmen – vereinbaren, dass ein:e Teilzeit-AN ihre:seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall, somit auf Abruf der:des AG, zu erbringen hat.

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