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Verpflichtende mündliche Verhandlung bei Bekämpfung eines Gutachtens

entschiedenRechtsprechung für GutachterJudikaturJohannes ZahrlDAG 2025/16DAG 2025, 41 - 42 Heft 2 v. 18.4.2025

Verpflichtende mündliche Verhandlung bei Bekämpfung eines Gutachtens Ein Verwaltungsgericht (VwG) hat von Amts wegen eine öffentliche mündliche Verhandlung durchzuführen, wenn es dies für erforderlich hält, wobei die Durchführung einer mündlichen Verhandlung ohne Parteiantrag nicht im Belieben, sondern im pflichtgemäßen Ermessen des VwG steht. Dies ist etwa dann anzunehmen, wenn die Beweiswürdigung der Verwaltungsbehörde substantiiert bekämpft wird.

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