Während der SARS-CoV-2-Pandemie hat sich nahezu die gesamte Bevölkerung (zumindest) einmalig infiziert. Bei rund 1 % ist mit länger anhaltenden Folgen, einem sog. "Post-COVID-19-Syndrom", zu rechnen. Vor allem im gutachtlichen Bereich steht die unverzichtbare Objektivierung der Beschwerden im Zentrum der Untersuchung. Der Artikel geht praxisbezogen auf bislang bewährte Methoden der Beschwerdenvalidierung ein.