Ab der Steuererklärung 2022 kann von Selbstständigen die Nutzung des privaten Wohnraums steuerlich geltend gemacht werden. Dazu wurde vom Gesetzgeber aus Vereinfachungsgründen das Arbeitsplatzpauschale ("Homeoffice-Pauschale") ins Leben gerufen, damit nicht auf die einzelnen Ausgabenpositionen abgestellt werden muss.
Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

