Bekämpfung eines Gutachtens eines Amtssachverständigen. Ist eine Partei durch Vorlage eines Privatgutachtens einem Amtssachverständigen auf gleicher fachlicher Ebene entgegengetreten, so ist es Aufgabe eines Verwaltungsgerichts, den in der Sache schon herangezogenen Amtssachverständigen aufzufordern, sein eigenes Gutachten zu ergänzen und sich mit den Aussagen des Privatsachverständigen im Detail auseinanderzusetzen.
Ro 2019/06/0020

