Liegen bei der Ausübung einer selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit nur geringe betriebliche Ausgaben vor, ermöglicht der Gesetzgeber eine Basispauschalierung der Betriebsausgaben mit Durchschnittssätzen lt. § 17 Abs. 1 bis 3 EStG 1988. (FN )
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