Zur Verletzung der Aufklärungspflicht. Da die Klägerin der Operation auch zugestimmt hätte, wenn sie neuerlich auf das Risiko eines CRPS hingewiesen worden wäre, entfällt eine Haftung wegen eines Aufklärungsmangels.
4 Ob 29/21z
Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

