Hauptmerkmal des posttraumatischen Psychosyndroms sind Einschränkungen der basalen kognitiven Funktionen, mitunter treten auch Störungen im Verhalten auf. Mit heutigen, dem Stand der Wissenschaft entsprechenden Modellen und Untersuchungsmethoden lässt sich das Ausmaß der Einbußen ermitteln und aus der gutachterlichen Gesamtbeurteilung die Einschränkung der psychischen Funktionen als MdE bzw. Invalidität darstellen.

