Ärztliche Aufklärung vor Schmerzmittelinfiltration. Selbst bei Bejahung einer Verletzung der Aufklärungspflicht kann sich der Arzt von der Haftung durch den Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens befreien.
3 Ob 135/20d
Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

