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Schmerzengeld bei fast völliger Immobilität

entschiedenRechtsprechung für GutachterJudikaturJohannes ZahrlDAG 2020/65DAG 2020, 140 - 142 Heft 6 v. 1.12.2020

Schmerzengeld bei fast völliger Immobilität. Das Schmerzengeld soll grundsätzlich eine einmalige Abfindung für alles Ungemach sein, das der Verletzte voraussichtlich zu erdulden hat, und den gesamten Komplex der Schmerzempfindungen und sonstigen Beeinträchtigungen, auch soweit dies für die Zukunft beurteilt werden kann, erfassen.

1 Ob 31/20w

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