vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Schmerzbehandlung vor Leidensverlängerung - Zielrichtung und Grenzen des neuen § 49a Ärztegesetz

berichtetAufsatzAlois BirklbauerDAG 2020/15DAG 2020, 33 - 36 Heft 2 v. 18.3.2020

Mit 19. 3. 2019 (FN ) ist ein neuer § 49a Ärztegesetz 1998 (ÄrzteG) (FN ) in Kraft getreten, der unter dem Titel "Beistand für Sterbende" u.a. ein Bekenntnis zur Schmerztherapie normiert, selbst auf das Risiko einer Lebensbeendigung hin. Die Bestimmung stellt diese Priorisierung unter den Aspekt der "Würde des Sterbenden". Da es sich bei dieser bevorrangten Schmerztherapie aber nur um einen Aspekt des würdevollen Beistands für Sterbende handelt, schreibt diese Bestimmung generell einen Spielraum für Therapiezieländerungen am Lebensende fest und will so auch "Übertherapien" vermeiden. Der vorliegende Beitrag will die Ziele und Grenzen des neuen § 49a ÄrzteG ausleuchten, um sie für die Praxis leichter handhabbar zu machen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!