EuGH: Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Beschwerde zu einer staatlichen Beihilfe, die einem Profifußballverein ermöglicht haben soll, einen bis dahin von einem anderen Verein beschäftigten Spieler zu verpflichten – Beschwerde, die von einem der ‚socios‘ des zuletzt genannten, in Form einer Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht gegründeten Vereins eingelegt wird – Beschluss der Europäischen Kommission, mit dem das Fehlen der Eigenschaft eines „Beteiligten“ festgestellt wird, dem das Recht auf Einlegung einer Beschwerde zusteht – Verordnung (EU) 2015/1589 – Art 1 Buchst h – Begriffe „Beteiligter“ und „Personen … deren Interessen aufgrund der Gewährung der Beihilfe beeinträchtigt sein können“
JudikaturAlexander EggerBRZ 2024, 155 Heft 3 v. 10.10.2024