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COVID-19 und staatliche Beihilfen im Luftverkehrssektor: Die Saga geht weiter (Teil 1)

AufsätzeUniv.-Ass. Petar Petrov**Der Autor ist Universitätsassistent in der Abteilung für Kartellrecht und Digitalisierung der Wirtschaftsuniversität Wien. Dieser Beitrag gibt ausschließlich seine persönlichen Auffassungen wieder.BRZ 2024, 115 Heft 3 v. 10.10.2024

Der Ausbruch von COVID-19 hat verheerende Auswirkungen auf die Volkswirtschaften und auf verschiedene Wirtschaftszweige. Um noch schlimmere Folgen zu verhindern, haben die Mitgliedstaaten mehrere Hilfspakete zur Unterstützung der am stärksten betroffenen Unternehmen, darunter auch Luftfahrtunternehmen, verabschiedet. Um die Initiativen der Mitgliedstaaten zu unterstützen, hat die Europäische Kommission vorübergehend anwendbare Regeln für staatliche Beihilfen erlassen, die für diese außergewöhnlichen Umstände als angemessener erachtet werden. Die anschließende Genehmigung mehrerer staatlicher Beihilferegelungen für nationale Luftfahrtunternehmen durch die Europäische Kommission hat bei Ryanair Bedenken geweckt und damit den Weg für ein Annullierungsverfahren geebnet. In Anbetracht der Bedeutung der Luftfahrtunternehmen für die Anbindung der beiden Mitgliedstaaten konzentriert sich der vorliegende Artikel auf das jüngste Urteil des Gerichts der EU, das die von der deutschen Bundesregierung der Lufthansa-Gruppe gewährte Beihilferegelung für unvereinbar mit dem Binnenmarkt erklärt hat.

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