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EuGH: Vorlage zur Vorabentscheidung – Staatliche Beihilfen – Beihilfen für erneuerbare Energien – Pflicht zur Versorgung mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen – Mit dem Binnenmarkt vereinbare Beihilfe – Vorherige Anmeldung der Beihilfe – Art 108 Abs 3 AEUV – Möglichkeit, wegen eines vor dieser Anmeldung begangenen Verstoßes gegen die Versorgungspflicht eine Geldbuße zu verhängen

JudikaturAlexander EggerBRZ 2024, 32 Heft 1 v. 15.3.2024

Deskriptoren: Vorabentscheidungsverfahren; Beihilfen für erneuerbare Energien; Anmeldung; Verstoß vor einer Anmeldung; Geldbuße.

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