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EuGH: Rechtsmittel – Staatliche Beihilfe – Art 107 Abs 2 Buchst b AEUV – Schwedischer Luftverkehrsmarkt – Vom Königreich Schweden gewährte Beihilfe zugunsten eines Luftfahrtunternehmens im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie – Befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen – Staatliche Garantie für eine revolvierende Kreditfazilität – Beschluss der Europäischen Kommission, keine Einwände zu erheben – Beihilfe zur Beseitigung von Schäden, die von nur einem einzelnen Geschädigten erlitten wurden – Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Nichtdiskriminierung – Niederlassungsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit

JudikaturDirk T. WiemerBRZ 2023, 242 Heft 4 v. 19.12.2023

Deskriptoren: Staatliche Beihilfen; Luftverkehr; Garantien für Darlehen zur Unterstützung von Luftfahrtunternehmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie; Befristeter Rahmen für staatliche Beihilfemaßnahmen.

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