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EuGH: Vorlage zur Vorabentscheidung – Staatliche Beihilfen – Art 107 Abs 1 AEUV – Nationale Regelung, wonach der öffentliche Betreiber verpflichtet ist, sich bei den Erzeugern erneuerbarer Energien zu einem Preis einzudecken, der über dem Marktpreis liegt – Unterbliebene Zahlung eines Teils der betreffenden Beihilfe – Ausgleichsforderung dieser Erzeuger bei einer anderen Behörde als der, die die Beihilfe nach der betreffenden nationalen Regelung grundsätzlich zu zahlen hat und deren Haushalt ausschließlich ihre eigene Funktionsfähigkeit gewährleisten soll – Neue Beihilfe – Notifizierungspflicht – De-minimis-Beihilfe – Verordnung (EU) Nr 1407/2013 – Art 5 Abs 2 – Kumulierung – Berücksichtigung von Beihilfebeträgen, die für den Referenzzeitraum bereits auf der Grundlage der nationalen Regelung bezogen wurden

JudikaturAlexander EggerBRZ 2023, 23 Heft 1 v. 17.3.2023

Deskriptoren: Vorabentscheidungsverfahren; Energie; Beihilfenbegriff; neue Beihilfe; Notifizierungspflicht; De-minimis-Beihilfe.

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