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Staatliche Beihilfen für neue Kernkraftanlagen und der weite Ermessensspielraum der Europäischen Kommission

AufsätzeMag. Sibylle Summer11Mag. Sibylle Summer ist stv. Abteilungsleiterin der Abt V/4, EU-Beihilfenrecht, des BMAW. Sie hat während des Hauptprüfverfahrens SA.38454 (2015/C) die beihilfenrechtliche Stellungnahme der Republik Österreich koordiniert und an den österr. Schriftsätzen der Nichtigkeitsklage in der Rs T-101/18 , PAKS II, mitgearbeitet.BRZ 2023, 7 Heft 1 v. 17.3.2023

Erneut wurde eine Klage der Republik Österreich, die sich gegen einen Beschluss der Europäischen Kommission (EK) über die Vereinbarkeit von staatlichen Beihilfen mit dem EU-Binnenmarkt für die Errichtung und den Betrieb neuer Kernkraftwerke richtet, abgewiesen. Erneut hat das Gericht den weiten Ermessensspielraum der EK in der Auslegung von Art 107 Abs 3 lit c AEUV bestätigt. Die Frage steht im Raum, was wurde mit den Klagen erreicht? Erste Schlussfolgerungen aus dem Urteil des Gerichts vom 30.11.2022 in der Rechtssache T-101/18 .

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