Zur Sicherstellung des fairen und freien Wettbewerbs sowie eines offenen Binnenmarktes hat die EU im Dezember 2022 die Verordnung über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen erlassen. Sie gilt für Zusammenschlüsse, Vergabeverfahren sowie sonstige Marktsituationen. Der Europäischen Kommission, welche aufgrund einer (An)meldung oder von Amts wegen tätig wird, werden weitgehende Prüf- und Kontrollbefugnisse eingeräumt, die bis hin zur Untersagung und Geldbußen reichen.