Eine Darstellung der für das Fördergeschäft maßgeblichen zuwendungsrechtlichen Grundlagen, welche gleichsam die Verpflichtung zur Einhaltung des Vergaberechts beinhalten, und deren Funktionsweise mit den Vorgaben des EU-Beihilferechts. Hierbei erfolgt eine Fokussierung auf das Ineinandergreifen der Anforderungen nach nationalem Recht und derjenigen des EU-Rechts, wenn es darum geht, dass der Staat in jeder Form Förderung betreibt.