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EuGH: Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Art 107 Abs 1 AEUV – Steuerregelung – Bestimmungen zur Körperschaftsteuer, nach denen in Spanien steuerlich ansässige Unternehmen den Geschäfts- oder Firmenwert, der sich aus dem Erwerb einer Beteiligung an einem außerhalb dieses Mitgliedstaats steuerlich ansässigen Unternehmen ergibt, abschreiben können – Begriff der staatlichen Beihilfe – Tatbestandsmerkmal der Selektivität – Bezugssystem – Abweichung – Ungleichbehandlung – Rechtfertigung der Ungleichbehandlung

JudikaturAlexander EggerBRZ 2022, 13 Heft 1 v. 8.3.2022

Deskriptoren: Rechtsmittel; Steuerregelung; Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwertes, der sich aus dem Erwerb einer Beteiligung an einem nicht gebietsansässigen Unternehmen ergibt; Begriff der staatlichen Beihilfe; Selektivität; Bezugssystem; Abweichung; Ungleichbehandlung.

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