vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zuckerbrot und Peitsche: Unterschiedlich erfolgreiche Ansätze der Kommission in den Beihilfesachen Amazon und Engie im Vergleich

AufsätzeMag. Julia ZöchlingBRZ 2021, 194 Heft 4 v. 7.12.2021

Am 12. Mai 2021 erließ das Europäische Gericht (EuG) zwei Urteile, die die Steueroptimierung von in Luxemburg ansässigen, internationalen Konzernen unter die beihilferechtliche Lupe nehmen. Während die Kommission im Verfahren betreffend Steuervorbescheide zugunsten von Engie11EuG T-516/18 und T-525/18 , Luxemburg/Kommission (Engie), ECLI:EU:T:2021:251, Rechtsmittel beim EuGH anhängig unter C-454/21 P (Engie Global LNG Holding ua/Kommission) und C-451/21 P (Luxemburg/Kommission). einen Zwischenerfolg erzielte, wurde ihr Beschluss, mit dem sie an Amazon22EuG T-816/17 und T-318/18 , Luxemburg/Kommission (Amazon), ECLI:EU:T:2021:252; Rechtsmittel beim EuGH anhängig unter C-457/21 P (Kommission/Amazon.com ua). adressierte Steuervorbescheide als eine mit dem gemeinsamen Markt unvereinbare Beihilfe einstufte, vom Gericht für nichtig erklärt. Im Fokus beider Fälle stand das Tatbestandsmerkmal der Selektivität, wobei die Kommission zu deren Nachweis jeweils unterschiedliche und im Ergebnis unterschiedlich erfolgreiche Ansätze wählte. Bemerkenswert ist wegen der Neuartigkeit der darin vorgebrachte Argumentation vor allem das Urteil in der Rechtssache Engie, das in seiner Konsequenz auch Sachverhalte wie im Fall Amazon berühren könnte.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte