Am 12. Mai 2021 erließ das Europäische Gericht (EuG) zwei Urteile, die die Steueroptimierung von in Luxemburg ansässigen, internationalen Konzernen unter die beihilferechtliche Lupe nehmen. Während die Kommission im Verfahren betreffend Steuervorbescheide zugunsten von Engie1 einen Zwischenerfolg erzielte, wurde ihr Beschluss, mit dem sie an Amazon2 adressierte Steuervorbescheide als eine mit dem gemeinsamen Markt unvereinbare Beihilfe einstufte, vom Gericht für nichtig erklärt. Im Fokus beider Fälle stand das Tatbestandsmerkmal der Selektivität, wobei die Kommission zu deren Nachweis jeweils unterschiedliche und im Ergebnis unterschiedlich erfolgreiche Ansätze wählte. Bemerkenswert ist wegen der Neuartigkeit der darin vorgebrachte Argumentation vor allem das Urteil in der Rechtssache Engie, das in seiner Konsequenz auch Sachverhalte wie im Fall Amazon berühren könnte.