vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EuGH: Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Beihilfen zugunsten des Nürburgring-Komplexes (Deutschland) – Beschluss, mit dem die Beihilfen für teilweise mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt werden – Veräußerung der Vermögenswerte der Empfänger der mit dem Binnenmarkt für unvereinbar erklärten staatlichen Beihilfen – Offenes, transparentes, diskriminierungs- und bedingungsfreies Bietverfahren – Beschluss, mit dem festgestellt wird, dass die Rückzahlung der mit dem Binnenmarkt unvereinbaren Beihilfen nicht den neuen Eigentümer des Nürburgring-Komplexes betreffe und dass diesem keine neue Beihilfe für den Erwerb dieses Komplexes gewährt worden sei – Zulässigkeit – Beteiligteneigenschaft – Individuell betroffene Person – Verletzung der Verfahrensrechte der Beteiligten – Schwierigkeiten, die die Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens erfordern – Begründung – Verfälschung von Beweisen

JudikaturAlexander EggerBRZ 2021, 164 Heft 3 v. 5.10.2021

Deskriptoren: Rechtsmittel; Beihilfen zugunsten von Rennstrecken; Veräußerung der Vermögenswerte der Beihilfeempfänger; Bietverfahren; Adressat einer Rückforderung; individuelle Betroffenheit; Verletzung der Verfahrensrechte der Beteiligten; Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens; Verfälschung von Beweisen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte