Die aktuellen, von der Europäischen Kommission ( EK) beschlossenen, Verlängerungen der beihilfenrechtlichen Grundlagen geben aus dem Blickwinkel der Forschungsförderung Anlass zu einer Betrachtung der Details insbesondere im Hinblick auf die Gewährung von Beihilfen an Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS).