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Beihilfenrechtliche Grundlagen: Verlängerungen und Modifikationen im Lichte von COVID-19 mit besonderer Berücksichtigung von Unternehmen in Schwierigkeiten

AufsätzeMag. Sibylle Summer , Mag. Margit Harjung11Mag. Sibylle Summer ist stv Abteilungsleiterin in der Abt III/4, EU-Beihilfenrecht, des BMDW; Mag. Margit Harjung ist stv Abteilungsleiterin in der Abt III/I2, Forschungsförderung, des BMK.BRZ 2021, 13 Heft 1 v. 5.3.2021

Die aktuellen, von der Europäischen Kommission ( EK) beschlossenen, Verlängerungen der beihilfenrechtlichen Grundlagen geben aus dem Blickwinkel der Forschungsförderung Anlass zu einer Betrachtung der Details insbesondere im Hinblick auf die Gewährung von Beihilfen an Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS).

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