vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EuGH: Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Art 107 Abs 3 Buchst c AEUV – Art 11 und 194 AEUV – Art 1, Art 2 Buchst c und Art 106a Abs 3 des Euratom-Vertrags – Geplante staatliche Beihilfe zugunsten des Kernkraftwerks Hinkley Point C (Vereinigtes Königreich) – Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird – Ziel im gemeinsamen Interesse – Umweltziele der Europäischen Union – Grundsatz des Umweltschutzes, Verursacherprinzip, Vorsorgeprinzip und Grundsatz der Nachhaltigkeit – Bestimmung der betroffenen wirtschaftlichen Tätigkeit – Marktversagen – Verhältnismäßigkeit der Beihilfe – Investitions- oder Betriebsbeihilfe – Bestimmung der Beihilfeelemente – Garantiemitteilung

JudikaturAlexander EggerBRZ 2020, 163 Heft 3 v. 5.9.2020

Deskriptoren: Rechtsmittel; Euratom-Vertrag; Energie; Kernkraft; Ziel im gemeinsamen Interesse; Umweltziele der Europäischen Union; Umweltschutz; Verursacherprinzip; Vorsorgeprinzip; Nachhaltigkeit; Marktversagen; Verhältnismäßigkeit der Beihilfe; Investitions- oder Betriebsbeihilfe; Beihilfeelemente; Garantiemitteilung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte