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EditorialDirk T. Wiemer , Alexander EggerBRZ 2020, 129 Heft 3 v. 5.9.2020

Die Europäische Kommission hat die Sommermonate neben der Prüfung weiterer Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit COVID-19 auch für einige Initiativen genützt. So hat sie einige Regelwerke zur Abfederung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs, wie die AGVO, die De-minimis-Verordnung sowie diverse Leitlinien und Mitteilungen, die andernfalls Ende 2020 ausgelaufen wären, verlängert. Darüber hinaus hat die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten empfohlen, Unternehmen mit Verbindungen zu Ländern bzw Gebieten, die auf der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke stehen, keine finanzielle Unterstützung zu gewähren, und aufgezeigt, wie die missbräuchliche Verwendung öffentlicher Mittel verhindert werden kann. Schließlich hat die Europäische Kommission die Leitlinien für Beihilfen im Zusammenhang mit dem System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten nach 2021 angenommen.

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