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EuG: Staatliche Beihilfen – Luftverkehrssektor – Von Italien zugunsten der sardischen Flughäfen gewährte Beihilfe – Beschluss, mit dem die Beihilfe teilweise für mit dem Binnenmarkt vereinbar und teilweise für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wird – Zurechenbarkeit an den Staat – Begünstigte – Vorteil zugunsten der vertragschließenden Fluggesellschaften – Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden privaten Wirtschaftsteilnehmers – Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten – Beeinträchtigung des Wettbewerbs – Begründungspflicht – Beihilferegelung – De-minimis-Beihilfe – Rückforderung

JudikaturDirk T. WiemerBRZ 2020, 102 Heft 2 v. 5.6.2020

Deskriptoren: Staatliche Beihilfen; Luftverkehrssektor; Rückforderung; Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden privaten Wirtschaftsteilnehmers; Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten; Beeinträchtigung des Wettbewerbs; De-minimis-Beihilfe; Rückforderung.

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