vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EuGH: Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Art 108 Abs 2 AEUV – Investitionsbeihilfe – Betriebsbeihilfe – Flughafeninfrastruktur – Von den Gemeinden Gdynia und Kosakowo zugunsten der Umwandlung des Flughafens Gdynia-Kosakowo gewährte öffentliche Finanzierung – Beschluss der Europäischen Kommission – Nicht mit dem Binnenmarkt vereinbare Beihilfe – Anordnung der Rückforderung der Beihilfe – Nichtigerklärung durch das Gericht der Europäischen Union – Wesentliche Formvorschrift – Verfahrensrechte der Beteiligten

JudikaturDirk T. WiemerBRZ 2020, 37 Heft 1 v. 5.3.2020

Deskriptoren: Rechtsmittel; Staatliche Beihilfen; Investitionsbeihilfe; Flughafeninfrastruktur; Anordnung der Rückforderung der Beihilfe; Nichtigerklärung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte