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EuGH: Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Aluminiumherstellung – Durch einen Vertrag gewährter Vorzugstarif für die Lieferung von Strom – Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird – Kündigung des Vertrags – Vorläufige Aussetzung der Wirkungen der Kündigung des Vertrags durch gerichtliche Entscheidung – Beschluss, mit dem die Beihilfe für rechtswidrig erklärt wird

JudikaturDirk T. WiemerBRZ 2020, 10 Heft 1 v. 5.3.2020

Deskriptoren: Rechtsmittel; Staatliche Beihilfen; Aluminiumherstellung; Vorzugstarif für die Lieferung von Strom; Beschluss; mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird; Beschluss; mit dem die Beihilfe für rechtswidrig erklärt wird.

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