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EuGH: Vorlage zur Vorabentscheidung – Verursacherprinzip – Richtlinie 2000/60/EG – Art 9 Abs 1 – Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen – Gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt – Richtlinie 2009/72/EG – Art 3 Abs 1 – Diskriminierungsverbot – Art 107 Abs 1 AEUV – Staatliche Beihilfe – Entgelt für die Nutzung der Binnengewässer zur Stromerzeugung – Entgelt, das ausschließlich von Erzeugern von Wasserkraftstrom zu entrichten ist, die in überregionalen Gewässereinzugsgebieten tätig sind

JudikaturDirk T. WiemerBRZ 2019, 189 Heft 4 v. 5.12.2019

Deskriptoren: Vorlage zur Vorabentscheidung; Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen; Gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt; Entgelt für die Nutzung der Binnengewässer zur Stromerzeugung; Entgelt; das ausschließlich von Erzeugern von Wasserkraftstrom zu entrichten ist; die in überregionalen Gewässereinzugsgebieten tätig sind.

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