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EuGH: Vorlage zur Vorabentscheidung – Staatliche Beihilfen – Begriff ‚staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen‘ – Ausgleichsmaßnahmen für Erbringer von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse im Elektrizitätssektor – Begriff ‚Beihilfen, die den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen‘ und ‚den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen‘ – Begriff ‚selektiver Vorteil‘ – Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse – Ausgleich für mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen einhergehende Kosten

JudikaturAlexander EggerBRZ 2019, 113 Heft 3 v. 5.9.2019

Deskriptoren: Vorabentscheidungsverfahren; Beihilfenbegriff; Dienstleistungen von allgemeinem (wirtschaftlichen) Interesse; Daseinsvorsorge; Selektivität.

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