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EuGH: Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Art 107 Abs 1 AEUV - Art 108 Abs 3 AEUV - Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten - Finanzierung - Regelung eines Mitgliedstaats, nach der alle Erwachsenen, die Inhaber einer Wohnung im Inland sind, zur Entrichtung eines Beitrags an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verpflichtet sind

JudikaturDirk T. WiemerBRZ 2019, 28 Heft 1 v. 1.3.2019

Deskriptoren: Vorabentscheidung; Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten; Finanzierung.

Normen: Art 107 AEUV, Art 108 Abs 3 AEUV

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