Deskriptoren: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk; Begriff staatliche Beihilfen oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen.
Normen: Art 107 Abs 1 AEUV
Deskriptoren: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk; Begriff staatliche Beihilfen oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen.
Normen: Art 107 Abs 1 AEUV