In den letzten Monaten konzentrierte die EU ihre Hauptaktivität im Beihilferecht vor allem auf die zahlreichen Beihilfeverfahren vor der Europäischen Kommission. Darunter stechen vor allem die Fälle zu den sog Tax rulings hervor, wie etwa unzulässige Steuervergünstigungen für Amazon oder der Beschluss Irland zu klagen, weil es die Apple gewährten Beihilfen nicht zurückgefordert hat. Dazu kam nun auch die Prüfung einer britischen Steuerregelung, ob diese multinationalen Konzernen Steuerreduktionen erlaubt. Daneben gab es für manche Mitgliedstaaten auch positive Entscheidungen, wie zum Überbrückungskredit zugunsten von Air Berlin.