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Begriff der staatlichen Beihilfe - Begriffe ‚Unternehmen‘ und ‚wirtschaftliche Tätigkeit‘ - Sonstige Voraussetzungen für die Anwendung von Art 107 Abs 1 AEUV - Art 108 Abs 1 und 3 AEUV - Begriffe ‚bestehende Beihilfen‘ und ‚neue Beihilfen‘ - Abkommen vom 3. Januar 1979 zwischen dem Königreich Spanien und dem Heiligen Stuhl - Steuer auf Bauwerke, Einrichtungen und Baumaßnahmen - Steuerbefreiung für Gebäude der katholischen Kirche

JudikaturEuGHAlexander EggerBRZ 2017, 148 Heft 3 v. 1.9.2017

Deskriptoren: Vorabentscheidungsersuchen; Begriff der staatlichen Beihilfe; ‚bestehende Beihilfen‘ und ‚neue Beihilfen‘; Steuerbefreiung.

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