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Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung zugunsten der nationalen Rundfunk- und Fernsehanstalt - Verpflichtungen aus einem öffentlichen Auftrag - Ausgleichszahlung - Art 106 Abs 2 AEUV - Beschluss, mit dem die Beihilferegelung für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird - Änderung der Finanzierungsweise - Steuerliche Maßnahmen - Abgabe der Betreiber von Bezahlfernsehangeboten - Beschluss, mit dem die geänderte Beihilferegelung für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird - Berücksichtigung der Finanzierungsweise - Vorliegen eines zwingenden Verwendungszusammenhangs zwischen der Abgabe und der Beihilferegelung - Unmittelbarer Einfluss des Aufkommens der Abgabe auf den Umfang der Beihilfe - Deckung der Nettokosten für die Erfüllung des öffentlichen Auftrags - Wettbewerbsverhältnis zwischen dem Abgabenschuldner und dem Beihilfeempfänger - Verfälschung des nationalen Rechts

JudikaturEuGHDirk T. WiemerBRZ 2017, 134 Heft 3 v. 1.9.2017

Deskriptoren: Rechtsmittel; Staatliche Beihilfen; Beihilferegelung zugunsten der nationalen Rundfunk- und Fernsehanstalt; Ausgleichszahlung; Steuerliche Maßnahmen; Vorliegen eines zwingenden Verwendungszusammenhangs zwischen der Abgabe und der Beihilferegelung; Unmittelbarer Einfluss des Aufkommens der Abgabe auf den Umfang der Beihilfe; Wettbewerbsverhältnis zwischen dem Abgabenschuldner und dem Beihilfeempfänger.

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