Der Transparenzgrundsatz gewinnt im EU-Beihilfenrecht zunehmend an Bedeutung. Jüngstes Beispiel hierfür ist die Rechtssache „Dilly’s Wellnesshotel“. Die neue Rechtsprechungslinie ordnet sich in den Wandel der Stellung und des Bedeutungsgehaltes des Transparenzgrundsatzes ein, der sich vor dem Hintergrund der geänderten Kompetenzverteilung im EU-Beihilfenrecht erklärt.