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Rechtsmittel – Wettbewerb – Staatliche Beihilfen – Beihilfe der Französischen Republik für France Télécom – Reform der Finanzierung der Ruhegehälter der bei France Télécom beschäftigten Beamten – Minderung der von France Télécom an den Staat zu zahlenden Gegenleistung – Beschluss, mit dem die Beihilfe unter Auflagen für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird – Begriff der Beihilfe – Begriff des wirtschaftlichen Vorteils – Selektiver Charakter – Beeinträchtigung des Wettbewerbs – Tatsachenverfälschung – Fehlen einer Begründung – Auswechslung der Begründung

JudikaturEuGHDirk T. WiemerBRZ 2016, 210 Heft 4 v. 1.12.2016

Deskriptoren: Finanzierung der Ruhegehälter von Beamten; Begriff der Beihilfe; Begriff des wirtschaftlichen Vorteils; Selektiver Charakter; Beeinträchtigung des Wettbewerbs; Fehlen einer Begründung.

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