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Rechtsmittel – Herstellung von Aluminium – Vertraglich gewährter Vorzugsstromtarif – Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird – Kündigung des Vertrags – Gerichtliche Aussetzung der Wirkungen der Kündigung – Beschluss, mit dem die Beihilfe für rechtswidrig erklärt wird – Art 108 Abs 3 AEUV – Begriffe ‚bestehende Beihilfe‘ und ‚neue Beihilfe‘ – Unterscheidung

JudikaturEuGHAlexander EggerBRZ 2016, 199 Heft 4 v. 1.12.2016

Deskriptoren: Rechtsmittel.

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