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Ausschreibungsunterlagen; Bekanntmachung, vollständig zur Verfügung stellen

RechtsprechungVergaberechtbbl 2023/148bbl 2023, 163 Heft 4 v. 25.7.2023

§ 71 Abs 5 BVergG 2018, § 89 Abs 1 BVergG 2018, § 123 Abs 8 BVergG 2018

Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe können in der 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens (weitere) Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt werden.

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