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Werklohn für nachträglich erbrachte Leistungen

RechtsprechungZivilrechtbbl 2023/146bbl 2023, 161 Heft 4 v. 25.7.2023

Pkt 8.4.2. ÖNORM 2110

Gem Punkt 8.4.2 der ÖNORM B 2110, schließt das Fehlen eines Vorbehalts in der Schlussrechnung

Seite 161


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