Pkt 8.4.2. ÖNORM 2110
Gem Punkt 8.4.2 der ÖNORM B 2110, schließt das Fehlen eines Vorbehalts in der Schlussrechnung
Seite 161
Pkt 8.4.2. ÖNORM 2110
Gem Punkt 8.4.2 der ÖNORM B 2110, schließt das Fehlen eines Vorbehalts in der Schlussrechnung
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