§ 7 oö BauO 1994, § 8 oö BauO 1994, § 52 GBG
Eine konsenslose Bauführung und die darauffolgende Aufhebung der Baubewilligung führt bei inzwischen eingetretener Änderung des Flächenwidmungsplans von Bauland in Grünland auch zum Erlöschen der Bauplatzbewilligung.