§ 28 Abs 1 lit c tir BauO 2018, § 67 Abs 1 lit l tir BauO 2018, § 2 Abs 1 lit a PrivatzimmervermietungsG
Nach dem PrivatzimmervermietungsG genügt es nicht, dass sich die vermietete Wohnung in demselben Haus wie die Wohnung des Vermieters befindet; vielmehr ist es erforderlich, dass die Gäste im Rahmen des Wohnungsverbandes des Vermieters aufgenommen werden.