§ 57 Abs 3 zweiter Satz ROG 2009
Das „Giebelprivileg“ ist auch auf ein Gebäude mit einem Satteldach, dessen Giebelwand an der längeren Gebäudeseite projektiert ist, anzuwenden.
VwGH, 31.01.2023, Ro 2022/06/0016
§ 57 Abs 3 zweiter Satz ROG 2009
Das „Giebelprivileg“ ist auch auf ein Gebäude mit einem Satteldach, dessen Giebelwand an der längeren Gebäudeseite projektiert ist, anzuwenden.
VwGH, 31.01.2023, Ro 2022/06/0016