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Nachforschungspflicht für lastenfreien Erwerb

RechtsprechungZivilrechtbbl 2023/64bbl 2023, 73 Heft 2 v. 20.3.2023

§ 1500 ABGB

Der Erwerber einer Liegenschaft darf nicht davon ausgehen, dass die auf der Liegenschaft ersichtlichen Fahrspuren nur von dem bisherigen Eigentümer der Liegenschaft stammen, sondern er hat eine Nachforschungspflicht dahingehend, ob allenfalls noch Dritte die Kaufliegenschaft nutzen.

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